Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Flyer Sucht.pdf (1,4 MB)  vom 20.06.2014

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Suchtprävention

Im Dezember 2011 wurde die Richtlinie zur "Betrieblichen Suchtprävention an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg" umgesetzt. Ziel dieser Richtlinie ist es, Suchterkrankungen präventiv zu begegnen, Schäden vorzubeugen und suchtkranken oder suchtgefährdeten Mitarbeitern arbeits- und dienstrechtlich im Rahmen der Fürsorgepflicht zu helfen.

Der Arbeitskreis ist für Betroffene und Vorgesetzte die erste Anlaufstelle für alle mit einer Suchtproblematik im Zusammenhang stehenden Fragen.

Wir arbeiten streng vertraulich, bieten den Betroffenen jedoch keine medizinische oder psychologische Behandlung an. Wir helfen aber bei der Klärung des gesamten Problemfeldes und besprechen gemeinsam gesundheitliche, psychologische und juristische Fragen. Vor allem aber motivieren wir Betroffene, weitere Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Bei der Auswahl und dem Zugang zu entsprechenden Einrichtugnen sind wir unterstützend tätig.

Bei Bedarf kann beim Leiter des Arbeitskreises eine zwei- bis fünfstündige, so genannte "Motivationstherapie" in Anspruch genommen werden. Hierfür sind keinerlei formale Voraussetzungen wie z.B. ein Krankenschein o. Ä. erforderlich.

Die Mitglieder des Arbeitskreises möchten erreichen, das die von einer Suchtproblematik betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Auswirkungen des Konsums legaler oder auch illegaler Drogen auf ihre Arbeitsleistung erkennen. Ferner möchten wir diesem Personenkreis eine innerbetriebliche Hilfestellung bieten, so dass das Eintreten arbeits- oder dienstrechtlicher Konsequenzen verhindert wrden kann.

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